ECHTER LIBERALISMUS – TRANSPARENTISMUS

«EL-T»

Mitaktionäre

Aktien“ sollten in erster Linie dem aktiven Personal des Unternehmens vorbehalten sein und aufgrund von Verdiensten verliehen werden: „durch die erfolgreiche Tätigkeit eines Angestellten, Managers oder Leiters“. Sie sollten ein „Recht“ auf Miteigentum der Beschäftigten in „ihrer“ Gruppe sein und das Ergebnis einer erfüllten Pflicht. Einführung einer doppelten Verantwortung für „alle“ Personen in der Unternehmensgruppe: Motivation als Miteigentümer und Motivation als Mitempfänger.

Der Unternehmer oder die Unternehmer besitzen einen „Anteil“ an Aktien, der ihnen die Befugnis zur „Geschäftsführung“ verleiht.

Gewerkschaft oder Koordination, Personalabteilung und „Transparenz“ werden dafür verantwortlich sein, enge Verbindungen zwischen – Angestellten – Führungskräften – Unternehmern aufrechtzuerhalten.

Das von einer Person angesammelte Kapital sollte dazu verwendet werden, ein neues Unternehmen zu gründen, in dem die Person ein „aktiver Unternehmer“ ist, oder es sollte in „einer Sozialbank“ angelegt oder für die „Bedürfnisse“ der Person ausgegeben werden.

Die „Aktien“ werden während des „Ruhestands“ als Rentenergänzung behalten oder zur weiteren Umverteilung an das Unternehmen zurückverkauft. Zum Beispiel an (außerbetriebliche) „Rentner“ als Ergänzung zu ihrer Rente verkauft. „Pensionierte“ Aktionäre innerhalb und außerhalb des Unternehmens können, wenn sie weiterhin aktiv sein wollen, als Berater fungieren und ihre Erfahrung an jüngere Aktionäre weitergeben.

Ein Teil der Aktien kann vom Unternehmen an Aktionäre (außerhalb des Unternehmens) verkauft werden, wobei spekulative Weiterverkäufe verboten sind (Aktien als Miteigentümer-Dividende). Der einzige und wahre Gewinn der Aktionäre ist der Gewinn des Unternehmens (Liquidation der Spekulanten zu Gunsten der Unternehmer).

Jeder Unternehmer, der sein Unternehmen verkaufen möchte, muss diesen Verkauf vorrangig seinen (Anteilseignern) Mitarbeitern und Führungskräften anbieten, bevor ein (mehrere) „aktiver Unternehmer“ in den Genuss des Angebots kommen kann.